Am 31. Dezember 2020 endet die Ausnahmefrist für Aufzugbetreiber. Denn laut Gesetzgeber soll, wer im Aufzug stecken bleibt oder in Not gerät, spätestens ab dem 1. Januar 2021 zuverlässiger und schneller Hilfe bekommen. Der Gesetzgeber schreibt daher moderne Notrufsysteme in Aufzügen aller Fabrikate vor. Diese müssen rund um die Uhr mit einer Notrufzentrale verbunden sein. Möchte ein Nutzer eine Störung melden, drückt er den Notrufknopf in der Aufzugkabine. Über eine Gegensprechanlage wird er automatisch mit einem Notdienstmitarbeiter verbunden. Dieser nimmt die Meldung entgegen und muss nun laut Vorschriften innerhalb von 30 Minuten die Befreiung einleiten.
Bußgelder drohen bei Nicht-Einhaltung
Aufzugbetreiber begehen nach §22 Abs. 2, Nr. 1 BetrSichV eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie ab dem 1. Januar 2021 vorsätzlich oder fahrlässig noch auf Hupe oder Klingel vertrauen. Ihnen droht ein Bußgeld von 2.000 Euro pro Anlage. Es wird von der Aufsichtsbehörde der zuständigen Kommune verhängt.
Aufrüsten gemäß Stand der Technik
Die Nachrüstpflicht ist Teil der bereits 2015 durch Bundesregierung und Bundeswirtschaftsministerium verschärften Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie regelt den Betrieb von Aufzügen und anderen überwachungsbedürftigen technischen Anlagen. Betreibern und Hausverwaltern rät KONE, Aufzüge mit einem Notrufsystem gemäß DIN EN 81-28 und VDI-Richtlinie 4705 nachzurüsten.