KONE Lieferanten

Der Einkauf bei KONE basiert auf einem Category-Management-Konzept. Dieses Konzept ermöglicht es uns, Beschaffungsaktivitäten unternehmensweit zu koordinieren, das Lieferantenmanagement professionell zu realisieren und unsere globale Geschäftstätigkeit optimal zu unterstützen. Unsere Einkaufsexperten rund um den Globus erzielen systematisch Synergieeffekte und Kostensenkungen durch interne und externe Zusammenarbeit.

Lieferant werden

Informieren Sie sich auf jeden Fall auch über unseren Verhaltenskodex. Wir prüfen ständig unsere Lieferantenbasis und suchen neue, innovative Zulieferer. Unser oberstes Ziel ist es, Kundennutzen zu schaffen, sowie unserer Verantwortung für unsere Umwelt gerecht zu werden.

Wenn Sie KONE Lieferant werden möchten, senden Sie einfach eine E-Mail an unser Category Management unter sourcing@kone.com. Bitte beschreiben Sie darin Ihr Unternehmen sowie Ihr Produkt und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Klare Werte, gute Sitten: unser Lieferanten-Knigge

Der Erfolg von KONE als globales Unternehmen gründet sich auf Zuverlässigkeit, Innovation, Engagement und Verantwortung. Wir möchten ein attraktiver Geschäftspartner sein und faire Beziehungen mit unseren Lieferanten pflegen – zum Nutzen für uns wie auch für unsere Lieferanten. Wir bekennen uns zur Einhaltung unserer ethischen und geschäftlichen Normen und erwarten dies genauso von unseren Lieferanten, Dienstleistern und anderen Partnern. Genauer: Wir verlangen Kompetenz in puncto Qualität, Kostenkontrolle, Innovation und Zuverlässigkeit.

KONE Werte – schwarz auf weiß im Verhaltenskodex

Wir arbeiten mit internen Stakeholdern und mit unseren Lieferanten zusammen, um den geschäftlichen Nutzen und die Auswirkungen auf das Endergebnis zu maximieren. Kontinuierlich verbessern wir Kundennutzen und Gewinnbeitrag, indem wir proaktiv Top-Lieferanten verpflichten und gleichzeitig die Zusammenarbeit in unserer Organisation pflegen.

Ein Muss für unsere Lieferanten

Konsequent stellt KONE innovative Lösungen bereit und senkt die gesamten Lebenszykluskosten (TCO). So ist KONE auf jedem seiner Märkte wettbewerbsfähig aufgestellt.

Allgemeine KONE-Einkaufsbedingungen

Stand Juni 2011

  • 1.1

    Wir bestellen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Nehmen wir die Lieferung/Leistung ohne ausdrücklichen Widerspruch entgegen, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, wir hätten Ihre Lieferbedingungen angenommen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen mit Ihnen.

    1.2

    Nehmen Sie unsere Bestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich an, so sind wir zum Widerruf berechtigt.

    1.3

    Unsere Bestellungen sind rechtsverbindlich, wenn sie entweder schriftlich oder mittels elektronischer Datenübermittlung erfolgen. Im letzten Fall gelten die Regelungen der §§ 312/b ff. BGB.

    1.4

    Sie haben den Vertragsabschluss vertraulich zu behandeln und dürfen in Werbematerialien auf geschäftliche Verbindungen mit uns erst nach der von uns erteilten schriftlichen Zustimmung hinweisen.

    1.5

    Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflichten.


    1.6

    Zeichnungen, Modelle usw., die von uns zur Verfügung gestellt werden, sind Dritten gegenüber geheim zu halten und nach Erfüllung des Vertrages an uns zurückzugeben.

    1.7

    Bei Ausführung von Arbeitsaufträgen sind Monteure und Arbeiter den Bestimmungen unserer Arbeitsordnung sowie der jeweiligen Arbeitszeitenregelung unseres Betriebes unterworfen.

  • 2.1

    Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen Nachforderungen aller Art aus. Kosten für Verpackung, Transport bis zur von uns angegebenen Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle, Zollformalitäten und Zoll sind in diesen Preisen enthalten. Durch die Art der Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt.

    2.2

    Jede Lieferung ist uns unverzüglich nach Ausführung durch eine Versandanzeige anzukündigen, die nach Art, Menge und Gewicht genau gegliedert ist. Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz haben unsere Bestell-Nr. zu enthalten. Ein Lieferschein oder Packzettel mit den gleichen Angaben ist unbedingt der Sendung beizufügen.

    2.3

    Der Versand erfolgt auf Ihre Gefahr. Die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Untergangs bleibt bis zur Ablieferung an der von uns gewünschten Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle bei Ihnen.

    2.4

    Ihre Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für die Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen nur umweltfreundliche Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Werden uns ausnahmsweise Verpackungen gesondert in Rechnung gestellt, so sind wir berechtigt, Verpackungen, die sich in gutem Zustand befinden, gegen eine Vergütung von 2/3 des sich aus der Rechnung hierfür ergebenden Wertes frachtfrei an Sie zurückzusenden.

  • 3.1

    Rechnungen sind uns in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten nach erfolgter Lieferung gesondert in ordnungsgemäßer Form einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung an als bei uns eingegangen.

    3.2

    Zahlung leisten wir wahlweise innerhalb von 14 Tagen mit 3 %, innerhalb von 30 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen rein netto, gerechnet nach Lieferung/Leistung und Rechnungseingang.

    3.3

    Soweit Bescheinigungen über Materialprüfungen vereinbart sind, bilden sie einen wesentlichen Bestandteil der Lieferung und sind zusammen mit der Rechnung an uns zu übersenden. Spätestens müssen sie jedoch 10 Tage nach Rechnungseingang Rechnungen bei uns vorliegen. Die Zahlungsfrist für beginnt mit dem Eingang der vereinbarten Bescheinigung.

    Alle der CE-Zertifizierungspflicht unterworfenen Liefergegenstände müssen entsprechend zertifiziert sein und sind mit den entsprechenden notwendigen Begleitdokumenten auszustatten.

    3.4

    Bei fehlerhafter Lieferung/Leistung sind wir berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

    3.5

    Eine Auszahlung der gesamten vereinbarten Vergütung kommt nur in Betracht, wenn uns die Freistellungsbescheinigung gemäß § 40 b Einkommensteuergesetz vorgelegt wird.


    Weitere Details und Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie hier >>

  • 4.1

    Die vereinbarten Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.

    4.2

    Erkennen Sie, dass ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen.

    4.3

    Sie sind uns zum Ersatz sämtlicher unmittelbaren und mittelbaren Verzugsschäden verpflichtet. Die Annahme der verspäteten Lieferung/Leistung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

    4.4

    Wenn ein vereinbarter Termin aus einem von Ihnen zu vertretenden Umstand nicht eingehalten wird, so sind wir nach dem ergebnislosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, nach unserer Wahl Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen bzw. uns von dritter Seite Ersatz zu beschaffen oder vom Vertrag zurückzutreten.

    4.5

    Auf das Ausbleiben notwendiger, von uns zu liefernder Unterlagen können Sie sich nur berufen, wenn Sie die Unterlagen schriftlich angemahnt und nicht innerhalb angemessener Frist erhalten haben.

    4.6

    Bei früherer Anlieferung als vereinbart, behalten wir uns vor, die Rücksendung auf Ihre Kosten vorzunehmen. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Ihre Kosten und Gefahr. Wir behalten uns im Falle vorzeitiger Lieferung vor, die Zahlung erst am vereinbarten Fälligkeitstage vorzunehmen.

    4.7

    Teillieferungen und Teilleistungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei vereinbarten Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge aufzuführen.

  • 5.1

    Sie garantieren und sichern zu, dass sämtliche Lieferungen/Leistungen dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so müssen Sie hierzu unsere schriftliche Zustimmung einholen. Ihre Gewährleistungsverpflichtung wird durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt. Haben Sie Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung, so haben Sie uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    5.2

    Sie verpflichten sich, bei Ihren Lieferungen/Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter, im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen. Sie haften für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und Verpackungsmaterialien und für alle Folgeschäden, die durch die Verletzung Ihrer gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen. Auf unser Verlangen werden Sie ein Beschaffenheitszeugnis für die gelieferte Ware ausstellen.

    5.3

    Wir werden Ihnen offene Mängel der Lieferung/Leistung unverzüglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden, spätestens jedoch innerhalb von 8 Kalendertagen nach Eingang der Lieferung bei uns.

    5.4

    Während der Gewährleistungszeit gerügte Mängel der Lieferung/Leistung, zu denen auch die Nichterreichung garantierter Daten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehören, haben Sie nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich einschließlich sämtlicher Nebenkosten nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Austausch der mangelhaften Teile zu beseitigen. Daneben stehen uns die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Ersatzlieferung und/oder Schadensersatz, zu.

    5.5

    Kommen Sie Ihrer Gewährleistungsverpflichtung innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist schuldhaft nicht nach, so können wir die erforderlichen Maßnahmen auf Ihre Kosten und Gefahr - unbeschadet Ihrer Gewährleistungsverpflichtung - selbst treffen oder von Dritten treffen lassen. In dringenden Fällen können wir nach Abstimmung mit Ihnen die Nachbesserung selbst vornehmen oder durch einen Dritten ausführen lassen. Kleine Mängel können von uns - in Erfüllung unserer Schadensminderungspflicht - ohne vorherige Abstimmung selbst beseitigt werden, ohne dass hierdurch Ihre Gewährleistungsverpflichtung berührt wird. Wir können Sie dann mit den erforderlichen Aufwendungen belasten. Das gleiche gilt, wenn ungewöhnlich hohe Schäden drohen.

    5.6

    Die Gewährleistungszeit beträgt 2 Jahre, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an uns oder den von uns benannten Dritten an der von uns vorgeschriebenen Empfangs- bzw. Verwendungsstelle. Bei Vorrichtungen, Maschinen und Anlagen beginnt die Gewährleistungszeit mit dem Abnahmetermin, der in der schriftlichen Abnahmeerklärung genannt wird. Verzögert sich die Abnahme ohne Ihr Verschulden, beträgt sie 1 Jahr nach Bereitstellung des Liefergegenstandes zur Abnahme. Die Gewährleistungszeit für Ersatzteile beträgt ein Jahr nach Einbau/Inbetriebnahme und endet spätestens zwei Jahre nach Lieferung.

    5.7

    Für Lieferteile, die während der Untersuchung des Mangels und/oder der Mängelbeseitigung nicht in Betrieb bleiben konnten, verlängert sich eine laufende Gewährleistungszeit um die Zeit der Betriebsunterbrechung. Für ausgebesserte oder ersatzweise gelieferte Teile beginnt mit diesem Zeitpunkt - über die gesetzliche Hemmung hinaus - die Gewährleistungszeit neu.

    5.8

    Der Gewährleistungsanspruch verjährt 24 Monate nach Erhebung der Mängelrüge innerhalb der Gewährleistungszeit,jedoch nicht vor deren Ende.

    5.9

    Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder -gesetze wegen einer Fehlerhaftigkeit unseres Produktes in Anspruch genommen, die auf Ihre Ware zurückzuführen ist, dann sind wir berechtigt, von Ihnen Ersatz dieses Schadens zu verlangen, soweit er durch die von Ihnen gelieferten Produkte verursacht ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion. Sie werden die Liefergegenstände so kennzeichnen, dass sie dauerhaft als Ihre Produkte erkennbar sind. Sie haben eine nach Art und Umfang geeignete, dem neuesten Stand der Technik entsprechende Qualitätssicherung durchzuführen und diese nach Aufforderung nachzuweisen. Sie werden mit uns, soweit wir dies für erforderlich halten, eine entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung abschließen. Außerdem werden Sie sich gegen alle Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos in angemessener Höhe versichern und uns auf Verlangen die Versicherungspolice zur Einsicht vorlegen.

  • 6.1

    Sie garantieren, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind und insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

    6.2

    Sie stellen uns und unsere Kunden von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen frei.

    6.3

    Wir sind berechtigt, auf Ihre Kosten die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände und Leistungen vom Berechtigten zu erwirken.

  • 7.1

    Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

    7.2

    Sie sind nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung den Auftrag oder wesentliche Teile des Auftrages an Dritte weiterzugeben.

    7.3

    Sie sind ohne unsere schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert wird, nicht berechtigt, Ihre Forderungen gegen uns abzutreten.

    7.4

    Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Aufrechnungen gegenüber Forderungen, die uns zustehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderungen gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    7.5

    Sie erklären ausdrücklich, dass Sie Ihre Lieferungen/Leistungen, die Sie zur Erfüllung des Ihnen erteilten Auftrags erbringen, ohne jede Bedingung schuldrechtlicher oder dinglicher Art bewirken, insbesondere Übereignungen dinglich unbedingt vornehmen.

    7.6

    Wir werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandeln.

    7.7

    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns gewünschte Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle; für alle übrigen Verpflichtungen beider Teile unser Geschäftssitz.

    7.8

    Für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Dies gilt nur, wenn die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

    7.9

    Ergänzend gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner daneben einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang.

Finanzdokumente

Handelsregisterauszug KONE GmbH

Handelsregisterauszug KONE GmbH

Nachweis USt1TG KONE

Nachweis USt1TG KONE

Freistellungsbescheinigung KONE GmbH

Freistellungsbescheinigung KONE GmbH

Freistellungsbescheinigung KONE Automatiktüren

Freistellungsbescheinigung KONE Automatiktüren

Nachweis USt1TG KONE Automatiktüren

Nachweis USt1TG KONE Automatiktüren

Lieferanteninformationen

Änderung unserer Umsatzsteuer-Identifikations- und Handelsregisternummer

Aufgrund einer Änderung in der Gesellschaftsstruktur von KONE Deutschland haben sich die USt - IdNr. sowie die Handelsregisternummer der KONE GmbH geändert.

Bitte passen Sie daher die Nummern in Ihrem System wie folgt an:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE114107702
  • Handelsregisternummer: HRB 56581

Bei allen Rechnungen an die KONE GmbH, die innergemeinschaftliche Erwerbe und innergemeinschaftliche sonstige Leistungen betreffen, ist bereits ab Rechnungsdatum 2. November die Angabe der neuen USt - IdNr. DE114107702 der KONE GmbH erforderlich. Bitte achten Sie bei der Ausstellung der Rechnungen darauf. Vielen Dank!

Changes in our VAT Registration No. and commercial register number

Due to a change in the corporate structure of KONE Germany, the VAT Registration No. and the commercial register number of KONE GmbH have changed.

Therefore please adjust the numbers in your system as follows:

  • VAT Registration No.: DE114107702
  • Commercial register number: HRB 56581

For all invoices to KONE GmbH relating to intra-community acquisitions and other intra-community services, the new VAT Registration No. DE 114107702 of KONE GmbH must be indicated on the invoices as of the invoice date of 2nd of November. Please take this into account when issuing invoices to KONE GmbH. Thank you!

Lieferanteninformationen

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