Die Aufzugsrichtlinie (vom 26. Februar 2014) regelt die Inverkehrbringung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen in der europäischen Union.
Sie gilt für alle Personen- und Lastenaufzüge, die in ein neues oder ein bestehendes Gebäude eingebaut werden und die zur Personen- und Güterbeförderung dienen. Zusätzlich muss der Aufzug einen geschlossenen, betretbaren Fahrkorb besitzen, in einem Gebäude dauerhaft eingebaut sein und in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn fortbewegt werden, die gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigt ist.
Sie definiert die wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen für neu in Verkehr gebrachte Aufzüge und Sicherheitsbauteile. Sicherheitspraktiken werden länderübergreifend harmonisiert um den freien Warenverkehr in der Europäischen Union zu gewährleisten.
Jeder Aufzug und jedes Sicherheitsbauteil, welches neu auf dem Markt bereitgestellt wird, muss der Aufzugsrichtlinie und derer Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen. Die Normenreihe EN 81 konkretisiert diese Anforderungen. Hierzu gehört beispielsweise eine Absturzsicherung der Kabine. Der Hersteller eines neuen Aufzugs oder Sicherheitsbauteils bestätigt die Einhaltung der Aufzugsrichtlinie über das Anbringen eines CE-Kennzeichens und das Ausstellen einer EU-Konformitätsterklärung.
Die vollständige Richtlinie finden sie auf der offiziellen Seite der EU (EUR-Lex) ->