DIN EN 81-20/50 für Aufzüge
Alle Personen- und Güteraufzüge, die nach dem 31.08.2017 in Verkehr gebracht werden, müssen den neuen Standards entsprechen: Die EN 81-20/50 werden die Normen EN 81-1 und EN 81-2 ersetzen, dabei gelten bis zum 31.08.2017 sowohl die "alten" als auch die neuen Normen. Die EN 81-20 regelt die Konstruktion und die Rahmenbedingungen für den Einbau von Aufzügen für den Personen- und Gütertransport. Die EN 81-50 legt die Prüfungen und Berechnungen von Aufzugkomponenten/Aufzügen fest.
Erhöhte Sicherheitsbestimmungen:
- Verpflichtung für einen Lichtvorhang an den Kabinentüren
- Stärkere Beleuchtung in der Kabine – statt 50 künftig 100 Lux
- Erhöhte Stabilität von Fahrkorbwänden, Kabinen- und Schachttüren
- Erhöhte Brandschutzanforderungen an Fahrkorbmaterialien
- Neu definierte Schutzräume im Schacht, um Techniker und Prüfer besser zu schützen
Bitte verwenden Sie für die Planung Ihrer Aufzüge immer die neuen Planungsunterlagen, da sich durch die neuen Sicherheitsanforderungen die Schachtmaße in einigen Fällen im Vergleich zu den „alten“ Normen geändert haben.