Aufzugswärter: Unser Service und weitere Informationen

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Aufzugwärter - digital und in Person

Regelmäßige Funktionsprüfungen wichtiger Anlagenkomponenten können wir Ihnen mithilfe unseres digitalen Aufzugwärters elektronisch abnehmen.

Da aber nicht alle Details elektronisch kontrolliert werden können, übernehmen wir auch die Organisation und Durchführung der Inaugenscheinnahme für Sie als von Ihnen Beauftragte Person (Aufzugswärter). Wir sorgen dafür, dass Ihr Aufzug regelmäßig in einem für die Anlage angemessenen Zeitabstand kontrolliert wird und dokumentieren wie gesetzlich vorgeschrieben die Ergebnisse.

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Erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten oder lassen uns das machen

  • Schauen, ob sich alle Komponenten Ihres Aufzugs in einwandfreiem Zustand befinden.
  • Fühlen, ob Zubehör fest fixiert ist und nichts wackelt.
  • Hören, ob Ihr Aufzug ungewöhnliche Geräusche verursacht, die gegen einen sicheren Betrieb sprechen könnten.
  • Dokumentieren der Ergebnisse! Nur so stellen Sie sicher, dass jederzeit alle Auflagen aus der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt sind.
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Begriffswirrwarr - nein danke

  • Die "Beauftragte Person" wird in der TRBS 3121 definiert und derzeit weiterhin angewandt.
  • Die "Inaugenscheinnahme" ist die Haupttätigkeit der beauftragten Person. Sie wird in der BetrSichV gefordert.
  • Der "Aufzugswärter" stammt aus den TRA vom Dezember 1983. Er ist längst vom Aussterben bedroht und heute mit dem Begriff Fahrstuhl gleichzusetzen - gängig, aber nur umgangssprachlich.
  • Eine weitere Aufgabe der beauftragten Person nach zusätzlicher Unterweisung, in der Regel durch zugelassene Überwachungsstellen, ist die Personenbefreiung.
  • Beim Aufzugsführer handelt es sich um die Person, die den Aufzug bedient, aber nicht kontrolliert.

Inaugenscheinnahme & Aufzugswärter

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Checkliste sicherer Aufzugsbetrieb

Beim Betrieb von Aufzügen sind eine Vielzahl von Normen und Vorschriften zu beachten. Dafür bieten wir Ihnen eine praktische Checkliste. Sie fasst zusammen, an was Sie beim Aufzugsbetrieb denken müssen und wo Sie Unterstützung finden.

Wir beraten Sie gern!

Gern unterstützen wir Sie beim Erfüllen Ihrer Betreiberpflicht - verraten Sie uns nur Ihre Präferenzen.

Anfrage KONE Aufzug Inaugenscheinnahme 




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