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Bauseitige Leistungen von der Aufzugsplanung bis zur Inbetriebnahme

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Ihre Fragen - Unsere Antworten

Thema SCHACHT

  • Staubbindender Anstrich ist ausreichend für die Schachtgrube. Gerne können wir Sie dabei unterstützen.

  • Grundsätzlich muss eine Schachtgrube trocken sein. Sollte eine Entwässerung notwendig sein, muss das im Vorfeld geprüft werden.

  • Die Schachtdecke kann auch anders ausgeführt sein. Hier kann ein Montageträger eingesetzt werden. Es gilt im Vorfeld die Einbauhöhen und Schutzräume zu beachten.

  • Das lässt sich pauschal schwer beantworten. Grundsätzlich dürfen keine anlagenfremden Einbauten vorhanden sein. Im Ausnahmefall ist das möglich, muss aber F90 abgeschottet sein. Sollte im Vorfeld geklärt werden.

  • Die Montage in Holzschächten wird in letzter Zeit vermehrt durchgeführt und stellt bei entsprechender Planung kein Problem dar.

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  • Bei Standardaufzügen nicht. Wenn ein Feuerwehraufzug eingebaut wird, ist ein Pumpensumpf nach Norm erforderlich.

  • Wenn die Türen gemäß Zulassung montiert sind, wird die EN 81-58 bereits erfüllt. Das "Blech" erfüllt bei Einhaltung der zulässigen Spaltmaße bereits diesen Zweck.

  • Pauschal kann man das nicht beantworten. Es müsste geprüft werden, was genau gemacht werden kann. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, z.B. eine Pumpe in der Grube verbauen.

  • Die Schachtgrube benötigt grundsetzlich keinen Ablauf. Wenn jedoch Probleme mit dem Grundwasser bestehen und/oder ein Ablauf benötigt wird, kann ein solcher eingebaut werden. Bitte hierfür das Aufzugsunternehmen anfragen um zu klären, wo der Ablauf nicht mit den Aufzugskomponenten in Berührung kommt.

  • Das kommt auf die Türausführung an: normaler Rahmen/schmaler Rahmen/rahmenlos. Bei einem normalen Rahmen kommen zu den 1100 mm nochmals jeweils links und rechts 120 mm Rahmen + 30 mm Bautoleranz hinzu. Insgesamt sind das dann 1400 mm.

  • Die Anforderungen sind nach EN 81-20 auszuführen und kommen auf die technische Ausrüstung des Aufzugs an. Hier ein Auszug aus der Norm. 5.2.6.3.2 Abmessungen:

    5.2.6.3.2.1 Die Abmessungen von Triebwerksräumen müssen ausreichen, um ein leichtes und sicheres Arbeiten an den Ausrüstungen zu ermöglichen.

    Insbesondere muss über Arbeitsflächen mindestens eine freie Höhe von 2,10 m vorhanden sein und

    a) eine freie horizontale Fläche vor den Steuertafeln und Schaltschränken. Diese Fläche ist wie folgt festgelegt:

    1) Die Tiefe, gemessen von der äußeren Fläche der Verkleidungen, muss mindestens 0,70 m betragen;

    2) Die Breite muss dem größeren der beiden nachstehenden Werte entsprechen: 0,50 m oder die Gesamtbreite des Schaltschranks bzw. der Steuertafel;

    b) an den notwendigen Stellen für die Wartung und Prüfung von sich bewegenden Teilen und, soweit erforderlich, an den Einrichtungen für den Notbetrieb (5.9.2.3.1) eine freie horizontale Fläche von 0,50 m × 0,60 m.

  • Die Schächte können sowohl mit einer Mauer als auch mit Trägern und Gitter erstellt werden. Die Mauer oder Betonwand zwischen den Aufzügen wird vom Auftraggeber erstellt. Wenn beide Aufzüge im selben Schacht sein sollen, werden die Trennträger zur Befestigung der Schienen etc. und das Trenngitter durch das Aufzugsunternehmen geliefert und verbaut.

  • Ringanker sind in erster Linie zur Stabilisation des Schachtes notwendig. In Mauerwerksschächten werden sie häufig genau an der Stelle der Schienenbefestigung gesetzt, weil diese dann direkt dort mit einbetoniert werden können.

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Thema STATIK

  • Die Zugproben werden von befähigten Personen durchgeführt und die nachgewiesenen Kräfte werden protokolliert. Diese Dokumente werden bei der Abnahme von den SV geprüft.

  • Grundsätzlich muss eine Schachtgrube trocken sein. Sollte eine Entwässerung notwendig sein, muss das im Vorfeld geprüft werden.

  • Die Zugproben werden von befähigten Personen durchgeführt. Die Prüfung ist so ausgelegt, dass keine Person zu Schaden kommen können. Darauf achten wir als Aufzugsunternehmen mit unsere Abteilung für Arbeitssicherheit strengstens. 

  • Die Position kann von Aufzug zu Aufzug und von Hersteller zu Hersteller abweichen. Es gibt keine universellen Positionen.

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Thema ENTRAUCHUNG/ENTLÜFTUNG

  • Es sind die jeweiligen Landesbauordnungen zu beachten (Deutschland).

  • Hier ist die jeweilige Landesbauordnung zu beachten (Deutschland). Die Entrauchung muss zur "windabgewendeten" Seite erfolgen, damit der Rauch nicht zurück ins Gebäude gedrückt wird.  Für diesen Fall können Aufzugsunternehmen auch Lüftungsgitter liefern.

  • Die Zugproben werden von befähigten Personen durchgeführt. Die Prüfung ist so ausgelegt, dass keine Person zu Schaden kommen können. Darauf achten wir als Aufzugsunternehmen mit unsere Abteilung für Arbeitssicherheit strengstens. 

  • Bei einem Austausch der Aufzuges ist es nicht erforderlich. Wenn jedoch das Gebäude gesamthaft saniert wird, kann es erforderlich werden. 

  • Die Aufzugskabine besizt konstruktionsbedingt bereits genügend Spalte und Lüftungsöffnungen zur Belüftung der Kabine. Ein Kabinenlüfter verbessert den Luftstrom, ist aber nicht zwingend notwendig.

  • Das kommt auf die jeweilige Landesbauordnung an (Deutschland) und wird am Besten durch den Architekten geklärt.

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Thema ELEKTRIK

  • Bei KONE-Aufzügen in der Regel im Bereich der obersten Haltestelle.

  • Es gibt Möglichkeiten, den Steuerschrank evtl. in den alten Maschinenraum zu setzen. Diese Positionen sind im Vorfeld genau zu prüfen, da es aus der Norm Anforderungen an diese Plätze/Räume gibt. Z.B. hinsichtlich Freiraum und Höhe.

  • Ja, die gehört zur Aufzugsanlage.

  • Die Steuerung des Aufzugs, wenn dieser ein Maschinenraumloser wird (Aufzugsantriebsmaschine im Schacht) kann die Steurung natürlich auch im Treppenhaus sein. Wenn die Möglickeit besteht, kann diese auch in den Schachttürpfosten integriert werden.

  • Die Leitungen für die Schnittstellen können in der Planung natürlich schon mit beachtet werden und auch die Steuerung dafür schon vorbereitet sein. Dazu braucht das Aufzugsunternehmen  im Vorfeld die nötigen Informationen.

  • Funktionserhalt wird nicht bei jedem Aufzug benötigt. Aufzüge, die in kritischen Bereichen laufen - z.b. Feuerwehraufzüge - brauchen diese Zuleitung in Funktionserhalt. Das muss bei der Projektierung im Vorfeld betrachtet werden.

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Thema TÜREN

  • Nicht grundsätzlich. Wenn die Öffnungen den maximalen Maßen entsprechen, werden die Türen gem. Zulassung montiert und entsprechen der EN 81-58.

  • In der Regel könenn die Schachttüren bestimmungsgemäß montiert werden und erfüllen somit bereits die Zertifizierung der EN 81-58 zum Brandschutz. Im Einzelfall ist die Einhaltung der benötigen Spaltmaße nicht möglich - hier können dann aber Zargen mit entsprechendem, Brandschutz ausgeführt werden.

  • Schiebetüren bieten den Vorteil, dass sie automatisch öffnen und durch eine Lichtschranke/Lichtvorhang gesichert sind. Es ist kein manuelles Öffnen nötig. Wer allerdings mit Absicht vor eine Tür fährt, bekommt natürlich auch diese kaputt. Hier sollte man mit Schwerlastschwellen und hochwertigen, dickeren Materialstärken planen.

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Thema BRANDSCHUTZ

  • Welche Ausführung einer Brandfallsteuerung notwendig ist, wird im jeweiligen Brandschutzkonzept beschrieben.

  • Die Schachtüren erfüllen im Normalfall die EN 81-58. Wenn besondere Anforderungen /Ausführungen zum Einsatz kommen, wird dies bereits im Planungsgespräch berücksichtigt.

  • Die Möglickeit gibt es, wäre aber mit einem sehr hohen Aufwand und natürlich Kosten verbunden.

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Thema SCHLÜSSELDEPOT

  • Es kann natürlich auch ein anderer Ort für das Schlüsseldepot definiert werden. Dieser sollte sich aber nicht in einer anderen Straße befinden. Es wird bei der Notrufzentrale hinterlegt, wo sich dieser befindet. 

  • Das Standard-Schlüsseldepot ist nicht mit so einem Kontakt ausgeführt. Es ist jedoch kein Problem, ein Depot mit Kontakt zu liefern.

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Thema ABNAHME

  • Eine Erstinbetriebnahme wäre grundsätzlich möglich. Bei der Prüfung wäre aber ein Mangel auf dem Prüfbericht und der Aufzug kann nicht in Betrieb gehen. Bei einem Aufzug im Baubetrieb müsste die Zuleitung mit einer Verteilung und den richtigen Sicherungen eingebaut werden. Dieser Verteiler kann über die Baustromkästen eingespeist werden.

  • Ja, die Gefährdungsbeurteilung benötigen wir zu Prüfung vor Inbetriebnahme sowie auch der Notrufvertrag muss unterschrieben und der Notruf funktionstüchtig sein.

  • Der Schutz der Schachttüren ist ein "schwieriges" Thema und immer ein großes Risiko. Nach Möglichkeit sollte eine lange Bauphase vermieden werden.

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Thema DIVERSES

  • Es gibt Transportdienste mit entsprechenden Treppenhilfen bis hin zu einem temporären Aufzug, der evtl. an das Gebäude gestellt werden kann.

  • Ja, es gibt Checklisten für die bauseitigen Leistungen, die von KONE bereits während der Planung zur Verfügung gestellt werden.

  • Bei Anbau an eine Fassade sind Eingriffe in das Gebäude erforderlich, die im Vorfeld von einem Architekten und Statiker betrachtet werden sollten.

  • Die Entsorgung der Aufzugsanlage übernimmt das ausführende Demontageunternehmen unter Beachtung aller nachhaltigen Aspekte.

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