Unsere Cyber-Security-Prinzipien
Wir überwachen, um Auffälligkeiten zu erkennen, die auf einen Sicherheitsverlust deuten könnten
Wir reagieren sofort
Sicherheit ist keine Science Fiction
Die Digitalisierung erleichtert uns den Alltag – privat und beruflich. Geltende Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen sind dabei das Maß aller Dinge. Die Konvergenz von intelligenten Technologien und physischer Infrastruktur bietet einzigartige Sicherheitsanforderungen, die es zu erfüllen gilt.

Cyber Security sicherstellen
Das Internet der Dinge (Internet of Things - IoT) vernetzt physische Objekte. Sensoren, Geräte und Cloud-Services kommunizieren und teilen Informationen. Und sie können über das Netzwerk fernüberwacht werden. Unsere IoT-Sicherheitsrichtlinien definieren Kontrollen zum Schutz von Informationssystemen, die sich sowohl in der Entwicklung als auch im Betrieb befinden. Durch die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen, namhaften Technologiepartnern und Investitionen in Cyber-Security-Maßnahmen können wir Vorfällen, die die Sicherheit gefährden, präventiv zuvorkommen.

PRIVATSPHÄRE & DATENSCHUTZ
Bei der Digitalisierung ist es entscheidend auf unvorhergesehene Sicherheitslücken vorbereitet zu sein und schnell und effizient zu agieren. Und auch beim Schutz Ihrer privaten und personenbezogenen Daten ist Sicherheit das höchste Gebot.
Sicherheit und Privatsphäre
Immer mehr Bedrohungen und neue Sicherheitslücken werden aufgedeckt. Darauf vorbereitet zu sein und schnell und effizient zu agieren, ist entscheidend.
So stellen wir Sicherheit und Privatsphäre sicher
- Pflege eines starken globalen Partnernetzwerks
- Integration der Sicherheitsaspekte in die Entwicklung von Produkten und Lösungen
- Einhaltung der besten Praktiken der Branche
- Verwendung der IBM Watson IoT Cloud Plattform
- Schutz personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen
- Enge Zusammenarbeit mit Kunden innerhalb von Projekten
Cybersecurity als Prüfmangel
Auf Ihrem aktuellen Prüfbericht befindet sich möglicherweise ein Mangel mit diesem oder ähnlichem Wortlaut: "Eine Dokumentation zur Cybersicherheit nach TRBS 1115 Teil 1 liegt nicht vor."
Die TRBS 1115-1 fordert:
- den Schutz sogenannter sicherheitsrelevanter Mess-, Steuer- und Regel- (MSR-) Einrichtungen gegen Cyberbedrohungen. Gemeint sind damit programmierbare/softwarebasierte Sicherheitseinrichtungen.
- die Betrachtung der Cybersicherheit in der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Dieser Mangel in Ihrem Prüfbericht ist erst einmal kein Grund zur Besorgnis, da ein Aufzug mehrere unabhängige und auch nicht-softwarebasierte Sicherheitseinrichtungen hat. Daher ist es äußerst unwahrscheinlich, dass durch Cyberbedrohungen ein gefährlicher Zustand an Ihrer Anlage hervorgerufen werden kann.
Grundsätzlich sind hier nur Anlagen betroffen, die an das Internet oder andere Netzwerke angeschlossen sind. Lokale Schnittstellen wie z.B. USB-Anschlüsse sind in aller Regel nicht frei zugänglich. Sie sind üblicherweise im Aufzugsschacht, Maschinenraum oder Wartungstableau untergebracht und stellen daher keine Gefahr dar. Die internetbasierten Internet-of-Things- (IoT-) Lösungen von KONE entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und sind nach den entsprechenden Normen zur Cybersicherheit zertifiziert.
Die Prüfung zum Thema Cybersicherheit ist aktuell dynamisch, da noch nicht klar geregelt ist, welche Aspekte aktuell und in Zukunft durch die Prüforganisationen betrachtet werden. Unter folgendem Link gelangen Sie zur TRBS 1115-1 für detaillierte Informationen: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/TRBS-1115-Teil-1.html