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Corporate siteEntspricht der Aufzug dem Stand der Technik für eine sichere Verwendung? Oder ist eine Modernisierung notwendig? Um das festzustellen, fordert die Betriebssicherheitsverordnung, dass mögliche Abweichungen zum Stand der Technik über eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) oder eine Sicherheitsanalyse zum Stand der Technik ermittelt werden. Auch gilt es, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheitsrisiken zu beseitigen. Ein häufiger Mängelpunkt ist das fehlende moderne Notrufsystem, das bis Ende 2020 nachgerüstet werden muss, ein anderes Problem der unbündige Halt der Kabine, der Stolperfallen schafft.
Gab es bislang keine GBU oder liegt sie bereits mehrere diese Jahre zurück, ist ihre Erstellung bzw. Aktualisierung notwendig. Diese sollte generell alle zwei Jahre zumindest erwogen werden. Eine Aktualisierung der GBU ist auch notwendig, wenn sich Betriebsbedingungen des Aufzugs durch Änderungen der Gebäudenutzung gewandelt haben. So kann der Einzug einer Arztpraxis in ein Wohnhaus die nachträgliche Installation behindertengerechter Bedien- und Anzeigeelemente erforderlich machen. Mehr hier >>