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Corporate siteMit der Wartungslösung KONE 24/7 Connect können Aufzugbetreiber ihre Mitarbeiter von der sogenannten Inaugenscheinnahme entlasten: 24/7 Connect macht die bislang notwendigen täglichen Vor-Ort-Kontrollen der Aufzüge überflüssig, zu denen Betreiber rechtlich verpflichtet sind und für die sie eigenes Personal abstellen müssen. Dabei kann die Wartungslösung nun für Aufzugtypen aller Hersteller eingesetzt werden.
Mittels 24/7 Connect senden Aufzüge kontinuierlich technische Parameter in die Cloud. Dort werden die Daten mithilfe künstlicher Intelligenz ausgewertet, um plötzliche Ausfälle der Anlagen zu vermeiden und ihre Zuverlässigkeit zu erhöhen. „Wir können die Aufzugdaten jetzt über die prädiktive Wartung hinausgehend zur Entlastung der Betreiber von der Inaugenscheinnahme nutzen“, erklärt KONE-Digitalexperte Sebastian Warnsmann. „Dabei erfüllt der Betreiber alle rechtlichen Vorgaben.“
Betreiberpflichten unkompliziert erfüllen
Bislang, so fordert es die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), müssen Aufzüge für den sicheren Betrieb täglich einer einfachen Funktionskontrolle nach dem Prinzip „Hören –Sehen – Fühlen – Riechen“ unterzogen werden. Dabei prüfen die sogenannten „beauftragten Personen“ unter anderem das Notrufsystem, die Kabinenbeleuchtung und den bündigen Halt der Kabine auf den Etagen, um Stolpergefahren zu erkennen.
Betreiber stehen damit vor einem erheblichen organisatorischen Aufwand: Sie müssen zuverlässige Personen auswählen, die vom TÜV oder anderen Prüforganisationen unterwiesen werden. Erst danach können die „beauftragten Personen“ die Aufzüge nach den Vorgaben der Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS) 3121 prüfen, ungewöhnliche Vorkommnisse ans zuständige Wartungsunternehmen übermitteln und ihre Kontrollgänge dokumentieren. Alternativ können Betreiber ihr Wartungsunternehmen zusätzlich zur regulären Wartung mit der Inaugenscheinnahme beauftragen.
Detaillierte Kontrollen
Mit 24/7 Connect entfällt dieser Aufwand, da Fernüberwachung die Vor-Ort-Kontrollen ersetzt. Die einzige Ausnahme betrifft Aufzüge, die nur Schachttüren, aber keine Kabinentüren haben: Sie müssen weiterhin durch „beauftragte Personen“ vor Ort überprüft werden, um Schäden an den Schachtwänden auszuschließen. „Das betrifft aber nur einen verschwindend geringen Teil des Aufzugbestands“, sagt Warnsmann.
Mehr zum Thema: Funktionskontrolle („Inaugenscheinnahme“) und zu den TRBS 3121
Pressebild
KONE 24/7 Connect ermöglicht die Fernüberwachung von Aufzügen durch den digitalen Aufzugwärter
(Symbolmotiv, Foto: Fotolia). Download starten »