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Corporate siteHannover, 26. September 2019. Wohnungseigentümer und teilweise sogar Mieter stehen in der Pflicht, für Sicherheit am Aufzug zu sorgen. Verfügen Eigentümer oder Mieter über das Aufzug-Budget oder treffen sie die notwendigen Entscheidungen für die sichere Nutzung der Anlage, gelten sie rechtlich als Arbeitgeber, der bei Unfällen und Sachschäden haftet.
Was das konkret heißt, erklärt Thomas Lipphardt, Spezialist für technische Regelwerke beim Aufzugunternehmen KONE: „Eigentümer und Mieter sind verpflichtet, ihren Aufzug rechtzeitig auf Mängel hin untersuchen zu lassen und die Entscheidung für eine wirksame Modernisierung zu treffen.“
Festgelegt sind die Pflichten für Eigentümer und Mieter in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121), die vom zuständigen Ausschuss beim Bundesbauministerium erlassen werden. Seit Anfang 2019 gelten die neuen Regelungen.
In den TRBS ist auch festgelegt, unter welchen Bedingungen Mieter von der Neuregelung betroffen sind. „Ein Mieter steht dann in der Verantwortung, wenn der Vermieter im Vertrag die Verantwortung für den Aufzug an diesen delegiert hat oder wenn ein komplettes Gebäude samt Aufzug gemietet wird“, so Lipphardt.
Tipp des Experten
Lipphardt rät Eigentümern und Mietern, die genauen Zuständigkeiten mit ihrer Hausverwaltung zu klären und gegebenenfalls darauf zu drängen, den Aufzug auf Mängel hin untersuchen zu lassen.
„Ältere Anlagen entsprechen häufig nicht mehr dem Stand der Technik und bergen daher Gefahren. Steht beispielsweise die Kabine nicht bündig in der Haltestelle, können die Nutzer stürzen“, erklärt der Experte. „Aufzugsbetreiber sind daher verpflichtet, ihre Aufzüge regelmäßig einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen.“
Die Gefährdungsbeurteilung stellt Abweichungen zwischen dem Stand der Anlage und dem Stand der Technik fest. Damit sollen mögliche Gefährdungen rechtzeitig erkannt und gebannt werden.
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