Prüfung und Wartung
Gemäß DIN EN 16005, DIN 18650 und ASR A1.7 müssen kraftbetätigte / automatische Türen einer sicherheitstechnischen Prüfung durch einen Sachkundigen vor der ersten Inbetriebnahme, mindestens einmal jährlich sowie nach Bedarf z.B. bei Funktionswechsel des Gebäudes unterzogen werden.
Neben der Prüfung ist die regelmäßige Wartung kraftbetätigter Türen gemäß den Herstellerangaben vorzunehmen, damit die Türen als gewartet gelten. Die Wartungsintervalle richten sich im Allgemeinen nach den Vorgaben des Anlagenherstellers, nur für Schiebetüren in Flucht- und Rettungswegen ist die zweimalige Wartung / Prüfung im Jahr vorgeschrieben.
Wenn Sie diese Forderungen einhalten, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.