S. 6+7, Fußnote: „Diese Europäische Norm enthält Regeln für die Verbesserung der Sicherheit bestehender Fahrtreppen und Fahrsteige mit dem Ziel, durch die Anwendung des heutigen Stands der Sicherheitstechnik eine zu neu errichteten Fahrtreppen und Fahrsteigen gleichwertige Sicherheit zu erreichen. ANMERKUNG Aufgrund besonderer Situationen, wie z. B. einer bestehenden Anlage oder der Gebäudeausführung usw. kann es möglich sein, dass nicht immer der heutige Stand der Sicherheitstechnik erreicht wird. Das Ziel bleibt jedoch, das Sicherheitsniveau so weit wie möglich zu erhöhen.“ Diese Norm dient als Leitfaden für nationale Behörden, um ihr eigenes Programm zur schrittweisen Umsetzung auf vernünftig anwendbare Art, die von der Höhe des Risikos (z. B. extrem, hoch, mittel, niedrig) sowie gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängt, zu bestimmen. „Vernünftig anwendbar“ ist wie folgt definiert: „Bei der Entscheidung, was vernünftig anwendbar ist, sollte die Schwere des Unfallrisikos zu den Schwierigkeiten und Kosten, die zu seiner Beseitigung oder Verringerung anfallen, ins Verhältnis gesetzt werden. Bei der Betrachtung der Kosten sollte keine Rücksicht auf den Umfang, Art und Rentabilität der anstehenden Aufgabe genommen werden. Falls die Schwierigkeiten und Kosten hoch sind und eine sorgsame Einschätzung des Risikos dieses als vergleichsweise unbedeutend einstuft, brauchen keine Maßnahmen ergriffen zu werden. Ist andererseits das Risiko hoch, sollten Maßnahmen ohne Rücksicht auf anfallende Kosten durchgeführt werden.“